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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Unseren Angeboten,
Bestätigungen, Verträgen und Lieferungen liegen ausschließlich
unsere nachstehenden Bedingungen zugrunde. Abweichende Bedingungen
des Käufers oder anderweitige Abreden bei oder nach Vertragsabschluß
werden nur mit schriftlicher Bestätigung durch uns wirksam.
2. Angebote
Unsere Angebote sind
freibleibend und unverbindlich zuzüglich der am Tage gültigen
Umsatzsteuer. An die abgegebenen Preise halten wir uns 6 Wochen
gebunden.
Bei Bestellungen bzw. Schriftwechsel ist unsere Angebots-Nr.
anzugeben. Erteilte Aufträge werden erst mit unserer schriftlichen
Bestätigung oder durch Leistung oder Rechnungserteilung wirksam.
Ergänzungen und Änderungen des Auftrages durch den Käufer bedürfen
unserer schriftlichen Bestätigung.
Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte, Farbtöne und technische
Daten, die in Katalogen, Preislisten und anderen Drucksachen
enthalten sind, stellen branchenübliche Annäherungswerte dar.
3.Lieferungen
Ein Lieferzeitpunkt oder
eine Lieferfrist sind nur dann vereinbart, wenn diese von uns
schriftlich bestätigt sind.
Kann eine Lieferung aufgrund höherer Gewalt oder aus einem sonst
nicht von uns zu vertretenden Ereignis ( Streik oder Aussperrung)
nicht vorgenommen werden oder verzögert sich die Lieferung bei uns
oder bei unserem Lieferanten aus einem solchen Grund, so sind wir
für die Dauer ihrer Auswirkungen oder einer hierdurch bedingten
Unmöglichkeit der Lieferung von der Lieferverpflichtung befreit; ein
Verzug unsererseits kann während dieser Zeit nicht eintreten.
Kaufleuten im Sinne des HGB stehen Schadenersatzansprüche - gleich
welcher Art - gegen uns wegen verspäteter Lieferung, Leistungsverzug
oder zu vertretender Unmöglichkeit auch nach Fristsetzung nicht zu,
es sei den, dass sie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Sofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen, sind wir zu Teilleistungen
berechtigt.
Der Käufer ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der
vereinbarten Lieferfristen erst dann berechtigt, wenn eine von ihm
gesetzte angemessene Nachfrist verstrichen ist.
Angemessen ist eine Nachfrist von mindestens vier Wochen.
Befindet der Käufer sich im Annahmeverzug, so trägt er die
anfallenden Lagerkosten. Die Einlagerung erfolgt auf seine Gefahr.
Mit Annahmeverzug wird die Forderung unter Aufhebung anderer
schriftlicher Vereinbarungen sofort fällig. Bis zum Ausgleich dieser
Forderung steht uns ein Zurückhaltungsrecht zu. Verweigert der
Käufer die Annahme der Ware, so sind wir unter Setzung einer
Nachfrist von zwei Wochen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder Schadenersatz in Höhe von 20% des Kaufpreises geltend zu
machen, wenn nicht ein darüber hinausgehender Schaden nachgewiesen
wird.4.
Preise
Vereinbarte Preise sind
Festpreise und verstehen sich ausschließlich Umsatzsteuer. Für
Aufträge, für die nicht ausdrücklich Festpreise vereinbart sind,
erfolgt die Berechnung zu dem derzeit gültigen günstigsten Preis am
Tag der Auslieferung.
5. Datenspeicherung
Wir sind berechtigt, die
im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenden Daten über
Sie - gleich ob diese von Ihnen oder von Dritten stammen- im Sinne
des Bundesdatenschutzgesetztes § 26 mit Hilfe unserer EDV - Anlage
zu verarbeiten.
Auftraggeber und Auftragnehmer sind verpflichtet, alle
firmeninternen Informationen, die im Rahmen der Auftragsabwicklung
bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
6. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind innerhalb
von 8 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto, innerhalb von 30 Tagen
ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug etwaiger Nebenkosten zu leisten.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vom Käufer Zinsen in Höhe
von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank,
mindestens jedoch 12% p.a. zu berechnen.
Einzugsermächtigung, Vorauskasse
Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber ohne Gewähr für
Protest sowie nur nach Vereinbarung und unter der Voraussetzung der
Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen gehen vom Tag der
Fälligkeit des Rechnungsbetrages an zu Lasten des Käufers und sind
sofort zahlbar.
Bei Annahme von Aufträgen setzen wir die Kreditwürdigkeit unserer
Käufer voraus. Bei Bekannt werden von Gründen, die Anlass zu
berechtigtem Zweifel an der ordnungsgemäßen Zahlung seitens des
Abnehmers bieten, z.B. Vergleichsverfahren, unmittelbar
bevorstehende Zahlungseinstellungen und Insolvenzanträge, sind wir
berechtigt, noch nicht erfolgte Lieferungen zurückzuhalten und nur
gegen Vorauskasse zu liefern oder vom Vertrag zurückzutreten. Dies
entbindet den Käufer nicht von seinen Verpflichtungen aus den von
uns bereits erfüllten Teilen des Vertrages.
Der Käufer verzichtet auf die Geldendmachung eines
Zurückhaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften der
laufenden Geschäftsverbindung. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen
ist nur insoweit zulässig, als diese von uns anerkannt oder
rechtskräftig sind. Die Beanstandung der Ware ist ohne Einfluss auf
die Fälligkeit der Zahlung.
Das Recht zum Rücktritt bleibt unberührt und richtet sich nach den
gesetzlichen Bestimmungen.
7. Verpackung und
Versand
Die Verpackung geht zu
Lasten des Käufers. Der Versand erfolgt innerhalb des "Berliner
Rings" frei Haus, darüber hinaus ab Warenwert DM 500,-- ( 250,--€ ).
Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Käufers. Für Beschädigungen
und Verluste während des Transportes wird keine Haftung übernommen.
Bei Transportschäden ist vor Abnahme des Gutes der Schaden durch die
Bahn, Post oder den Frachtführer bestätigen zu lassen. Falls der
Käufer nicht besondere Versandvorschriften erteilt hat, ist die
Versendung auf dem nach unserem Ermessen besten Wege zu bewirken.
Werden vom Käufer keine anderweitigen Vorschriften über die
Versicherung gegen Transportschäden gemacht, so kann diese auf
Kosten des Käufers von uns ohne weiteres vorgenommen werden; eine
Versicherungspflicht unsererseits besteht jedoch nicht. Verzögert
sich der Versand infolge von Umständen, die wir oder unser Lieferant
nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr vom Tage der
Versandbereitschaft ab auf den Käufer über.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware
bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus
der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Käufer und bis zur
Einlösung der dafür gegebenen Wechsel und Schecks unser Eigentum.
Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung
sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den
Eigentumsvorbehalt nicht. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, eine
Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht
gestattet.
Die Forderung des Käufers aus der Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns ab; wir nehmen
diese Abtretung an. Der Käufer ist zur Einziehung dieser Forderungen
so lange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen uns gegenüber
nachkommt.
Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, die Drittschuldner
anzugeben und diesen die Abtretung anzuzeigen.
Eine etwaige Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der
Käufer für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen
entstehen. Wird die gelieferte Ware verarbeitet oder mit anderen
Sachen verbunden, so erlischt unser Eigentum dadurch nicht, sondern
wir werden Miteigentümer der neuen Sachen im Verhältnis des
Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten
Waren.
Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder Verbindung mit
anderen Waren weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte
Voraussetzung nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware.
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware
oder in die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Käufer uns
unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen
Unterlagen zu unterrichten. Wir verpflichten uns, die uns nach den
vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach unserer Ware
auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert die zu
sichernden Forderungen um 20% übersteigt.
9. Mängelrüge,
Gewährleistung, Haftung
a)
Sachmängelgewährleistungsansprüche
Ist der Leistungsgegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte
Eigenschaften, so haben wir nach unserer Wahl unter Ausschluss
weiterer Gewährleistungsansprüche des Bestellers Ersatz zu liefern.
Die Feststellung solcher Mängel muss uns unverzüglich - bei
erkennbaren Mängeln spätestens innerhalb von 10 Tagen nach
Entgegennahme, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach
Erkennbarkeit - schriftlich mitgeteilt werden. Die
Gewährleistungsfrist endet spätestens 6 Monate, nachdem die Ware
unser Haus verlassen hat. Für Ersatzlieferungen und
Nachbesserungsarbeiten haften wir im gleichen Umfang wie für den
ursprünglichen Liefergegenstand. Für Ersatzlieferungen beginnt die
Gewährleistungsfrist neu zu laufen.
Ein Rücktrittsrecht hat der Käufer nur, soweit wir nicht in der Lage
sind, Ersatz zu leisten oder den Mangel zu beheben, bzw. eine uns
vom Käufer gesetzte Nachfrist verstreichen lassen. Wir haften nicht
für Fehler, die sich aus den vom Käufer eingereichten Unterlagen
(Zeichnungen, Muster usw.) ergeben.
Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung der
Rechnungsbeträge. Wir sind berechtigt, die Mängelbeseitigung zu
verweigern, solange der Käufer seinen Verpflichtungen nicht
nachkommt. Mängel eines Teils der Ware berechtigten den Käufer
nicht, die gesamte Ware zu beanstanden. Warenrücksendungen dürfen
nur mit unserem Einverständnis erfolgen.
b)Sonstige Schadenersatzansprüche
Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der
Leistung, Verzug, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei
Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung, es sei denn, sie beruhen
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.
10 Erfüllungsort,
Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort ist der
Ort unseres Firmensitzes.
Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit Bestellern, die Kaufleute i.S.d.
§§1 bis 6 HGB, juristische Personen des öffentlichen Rechtes oder
öffenlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist das für unseren
Firmensitz zuständige Gericht. Wir behalten uns jedoch das Recht
vor, am Firmen- oder Wohnsitz des Käufers zu klagen. Für den Fall,
dass der Käufer nicht Kaufmann ist, gilt unser Firmensitz als
Gerichtsstand für das Mahnverfahren vereinbart.
Es gilt deutsches Recht (BGB und HGB).
11. Verbindlichkeit des
Vertrages
Sollten einzelne
Bestimmungen dieser Bedingungen, gleich aus welchen Gründen,
unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser
Bedingungen voll wirksam.
Ihr PMP Krebs Team
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